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Veränderungen des Sehvermögens sind dank moderner Früherkennungs- und Kontrolluntersuchungen durch den Augenarzt heute oft gut behandelbar.

Augenärzte greifen bei der Früherkennung von Augenerkrankungen auf ein breit gefächertes Angebot an technischen Gerätschaften und Untersuchungsmöglichkeiten zurück – Gleiches gilt für die Kontrolluntersuchungen. Wenn Sie Fragen zu den verschiedenen Untersuchungsmethoden haben, gibt Ihnen Ihr Augenarzt sicher gern Auskunft.

Sollten Sie Veränderungen Ihres Sehvermögens feststellen: Schreiben Sie diese nicht einfach Ihrem Alter oder veralteten Brillengläsern zu. Spätestens ab dem 50. Lebensjahr sollte für Sie die regelmäßige Kontrolle der Augen zum Routineprogramm gehören, um beispielsweise eine beginnende AMD frühzeitig zu erkennen. Gehen Sie daher mindestens einmal pro Jahr zum Augenarzt.

Bei Diabetikern haben einige diabetesbedingte Folgeerkrankungen, wie das diabetische Fußsyndrom, mittlerweile einen festen Stellenwert in der Beratung. Leider stehen hierbei die diabetischen Augenerkrankungen häufig im Hintergrund. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Ihrem Diabetologen oder mit Ihrem Augenarzt, und lassen Sie sich ausführlich über mögliche Folgeerkrankungen bei Diabetes beraten.

Jeder Diabetiker sollte gleich nach der erstmaligen Diagnose des Diabetes seine Augen von einem Augenarzt überprüfen lassen. Ein Termin, der keine Eintagsfliege sein sollte. Für Diabetiker gilt: Regelmäßige Kontrolle der Augen ist Pflicht. Denn auch andere Augenerkrankungen wie der graue Star ( Katarakt), der mit einer Trübung der Linse einhergeht, und der grüne Star ( Glaukom) kommen bei Menschen mit Diabetes häufig vor.

Der Besuch beim Augenarzt: Was sollten Sie beachten?

Die Untersuchungen beim Augenarzt tun nicht weh. Bei einigen Diagnosemethoden werden die Pupillen weitgetropft. Danach sind die Augen kurzfristig lichtempfindlicher. Daher gilt: Nehmen Sie eine Sonnenbrille mit und fahren Sie in den Stunden nach dem Augenarztbesuch nicht Auto oder Fahrrad.

Bewahren Sie Ihr Augenlicht - Früherkennung Augenarzt
www.bewahren-sie-ihr-augenlicht.de

Was die Krankenkasse zahlt und was nicht

Die Untersuchung mit der Spaltlampe wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die OCT (Optische Kohärenztomografie) wird zurzeit vor allem als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (kurz IGeL) angeboten. Die Höhe der Kosten kann sich von Arztpraxis zu Arztpraxis unterscheiden. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für solche IGeL-Leistungen. Allerdings gibt es Regionen, in denen die Krankenkassen die Kosten für die Durchführung einer OCT tragen. Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse im Vorfeld an: Sie berät Sie gerne darüber, welche Leistungen Sie im Einzelfall erhalten können bzw. welche von der Krankenkasse übernommen werden.