Augenärzte greifen bei der Diagnose von Augenerkrankungen auf ein breit gefächertes Angebot an technischen Geräten zurück, z. B. auf die stereoskopische Untersuchung der Netzhaut am Spaltlampenmikroskop.
Vereinfacht gesagt, leuchtet der Augenarzt bei dieser Untersuchung mit der sogenannten Spaltlampe ins Auge des Patienten. Dies ermöglicht die räumliche Darstellung des Augenhintergrunds. Mithilfe der stereoskopischen Untersuchung kann der Augenarzt charakteristische Erkrankungsmerkmale feststellen und die Beschaffenheit der Netzhaut beurteilen. Im Vorfeld der Untersuchung ist es notwendig, die Pupille durch Medikamente weitzustellen.
Hilfreich bei der Diagnose z. B. bei Erkrankungen von Bindehaut, Hornhaut und Linse; mit Speziallupen auch bei Veränderungen an Netzhaut und Makula.

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Der Besuch beim Augenarzt: Was sollten Sie beachten?
Bei einigen Diagnosemethoden werden die Pupillen weitgetropft. Dies haben wir bei der jeweiligen Untersuchungsmethode vermerkt. Denn nach dem „Weittropfen“ sind die Augen kurzfristig lichtempfindlicher, oft wird das Licht sogar als schmerzhaft empfunden. Daher gilt: Nehmen Sie eine Sonnenbrille mit und fahren Sie in den Stunden nach dem Augenarztbesuch nicht Auto oder Fahrrad; evtl. ist es sogar ratsam, dass Sie sich auf dem Rückweg begleiten lassen. Bitte sprechen Sie dies vorab mit Ihrem Augenarzt ab.
Was die Krankenkasse zahlt und was nicht
Die Untersuchung mit der Spaltlampe wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die OCT (Optische Kohärenztomografie) wird zurzeit vor allem als sogenannte individuelle Gesundheitsleistung (kurz IGeL) angeboten. Die Höhe der Kosten kann sich von Arztpraxis zu Arztpraxis unterscheiden. In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nicht die Kosten für solche IGeL-Leistungen. Allerdings gibt es Regionen, in denen die Krankenkassen die Kosten für die Durchführung einer OCT tragen. Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse im Vorfeld an: Sie berät Sie gerne darüber, welche Leistungen Sie im Einzelfall erhalten können bzw. welche von der Krankenkasse übernommen werden.